
10 Jahre Garantie für Ihren CIGSOR
Jeder CIGSOR-Sensor ist für den Langzeiteinsatz konzipiert. Unsere Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler für 10 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum ab.
10 Jahre Garantie auf Ihren CIGSOR
Version 2.0 · Stand: 30. Juli 2026
Jeder CIGSOR-Sensor wurde für den langfristigen Einsatz entwickelt und in der Schweiz aus hochwertigen Materialien gefertigt.
Die X-SOR AG gewährt auf den vollständigen physischen CIGSOR-Sensor eine freiwillige Herstellergarantie von 10 Jahren ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler sowie Funktionsausfälle, die bei normaler und bestimmungsgemässer Verwendung auftreten.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
1. Garantiegeberin
Garantiegeberin ist:
X-SOR AG
Müligässli 1
8598 BottighofenSchweiz
E-Mail: support@cigsor.com
2. Erfasste Produkte
Die Garantie gilt für folgende CIGSOR-Editionen:
CIGSOR Classic
CIGSOR Premium
CIGSOR Luxury
Voraussetzung ist, dass das Produkt als Neuprodukt direkt bei der X-SOR AG oder bei einem autorisierten CIGSOR-Händler erworben wurde.
Die Garantie kann innerhalb der verbleibenden Garantiezeit gegen Vorlage eines gültigen Kaufnachweises geltend gemacht werden.
3. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum.
Massgeblich ist das auf der Rechnung, dem Kaufbeleg oder der Bestellbestätigung ausgewiesene Datum. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, kann die X-SOR AG das Herstellungs- oder Auslieferungsdatum als Ausgangspunkt verwenden.
Ein Garantiefall muss innerhalb der Garantiezeit gemeldet werden. Der festgestellte Mangel ist nach seiner Entdeckung möglichst zeitnah anzuzeigen.
4. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für den vollständigen physischen CIGSOR-Sensor und umfasst nachweisbare:
Materialfehler;
Herstellungsfehler;
konstruktionsbedingte Funktionsausfälle;
Ausfälle der integrierten Mess- oder Kommunikationselektronik;
Funktionsstörungen, die bei normaler und bestimmungsgemässer Verwendung entstehen.
Die Garantie bezieht sich auf die erforderlichen Funktionen und die technische Leistungsfähigkeit des Sensors bei normaler Verwendung.
Rein optische Veränderungen, welche die Funktion des Sensors nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Garantiefall.
5. Garantieleistungen
Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, entscheidet die X-SOR AG nach eigenem Ermessen zwischen:
der kostenlosen Reparatur des Produkts oder
dem kostenlosen Austausch gegen ein technisch gleichwertiges Produkt.
Ein Austauschprodukt kann neu oder fachgerecht aufbereitet sein. Ist das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar, kann es durch ein technisch und qualitativ gleichwertiges Nachfolgemodell ersetzt werden.
Die Garantieleistung umfasst die erforderlichen Ersatzteile, die Arbeitsleistung sowie die angemessenen Standardversandkosten eines berechtigten Garantiefalls.
Ausgetauschte Produkte und Bauteile gehen in das Eigentum der X-SOR AG über.
6. Ausschlüsse
Die Garantie gilt insbesondere nicht für:
Batterien und andere Verbrauchsmaterialien;
Schäden durch ausgelaufene oder ungeeignete Batterien;
normale Abnutzung und altersbedingte Veränderungen;
Kratzer, Verfärbungen oder andere rein optische Gebrauchsspuren;
Veränderungen der Oberfläche oder Beschichtung durch normalen Gebrauch;
Schäden durch Sturz, Schlag, Quetschung oder übermässige Krafteinwirkung;
Schäden durch direktes Eindringen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten;
Schäden durch Feuer, extreme Hitze, Frost oder ungewöhnliche Umgebungsbedingungen;
unsachgemässe Verwendung, Lagerung, Reinigung oder Wartung;
Verwendung ausserhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs;
Schäden durch ungeeignetes Zubehör oder nicht empfohlene Komponenten;
nicht autorisierte Reparaturen, Eingriffe oder Veränderungen;
Schäden durch Verwendung nicht originaler Bauteile;
Verlust oder Diebstahl;
vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen;
Schäden während eines nicht mit der X-SOR AG abgestimmten Transports;
Netzwerk-, WLAN-, Router-, Internet- oder Stromversorgungsprobleme, die nicht durch einen Defekt des Sensors verursacht wurden.
Die Garantie gilt ebenfalls nicht, wenn Seriennummern, Sensor-IDs oder andere Produktkennzeichnungen entfernt, unleserlich gemacht oder verändert wurden.
7. App, Cloud und externe Infrastruktur
Die CIGSOR-App ist ohne wiederkehrende Abonnementgebühr Bestandteil des CIGSOR-Angebots.
Die 10-jährige Herstellergarantie bezieht sich auf den physischen CIGSOR-Sensor. Für die App, Cloud-Verbindungen, Betriebssysteme, App Stores, WLAN-Netzwerke, Internetverbindungen sowie Dienste externer Anbieter gelten die jeweils anwendbaren Geschäfts-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.
Die Verfügbarkeit einzelner digitaler Funktionen kann von kompatiblen Endgeräten, Betriebssystemen, Netzwerken, App Stores, Sicherheitsupdates und technischer Infrastruktur abhängen.
Gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit digitalen Bestandteilen oder verbundenen Diensten bleiben unberührt.
8. Geltendmachung eines Garantiefalls
Bitte senden Sie das Produkt nicht ohne vorherige Kontaktaufnahme ein.
Um einen Garantiefall zu melden, kontaktieren Sie den CIGSOR-Support unter:
Bitte übermitteln Sie nach Möglichkeit:
Ihren Namen und Ihre Kontaktinformationen;
den Kaufbeleg oder die Bestellbestätigung;
das Kaufdatum;
das CIGSOR-Modell;
die Sensor-ID oder Seriennummer;
eine Beschreibung des Problems;
gegebenenfalls Fotos, Screenshots oder weitere technische Informationen.
Die X-SOR AG kann zunächst eine Fehleranalyse oder technische Unterstützung durchführen. Dadurch können Probleme, die nicht durch einen Hardwaredefekt verursacht werden, häufig ohne Einsendung gelöst werden.
9. Einsendung und Versandkosten
Ist eine Einsendung erforderlich, erhalten Sie vom CIGSOR-Support die entsprechende Rücksendeadresse und weitere Anweisungen.
Bei einem berechtigten Garantiefall übernimmt die X-SOR AG die erforderlichen Standard-Rücksendekosten. Je nach Standort stellt die X-SOR AG ein Rücksendeetikett bereit oder erstattet angemessene, vorab abgestimmte Versandkosten.
Verwenden Sie bitte eine geeignete, transportsichere Verpackung und bewahren Sie den Versandnachweis auf.
Ohne vorherige Abstimmung veranlasste Express-, Sonder- oder Zusatzkosten werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Nicht berechtigte Garantiefälle
Ergibt die Prüfung, dass:
kein Produktmangel vorliegt;
der Fehler nicht reproduziert werden kann;
der Schaden unter einen Garantieausschluss fällt oder
das Produkt durch unsachgemässe Verwendung beschädigt wurde,
informiert die X-SOR AG den Kunden über das Ergebnis.
Kosten für eine Reparatur, Rücksendung oder weitere Bearbeitung werden nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Kunden berechnet.
11. Garantiezeit nach Reparatur oder Austausch
Eine Reparatur oder ein Austausch beginnt grundsätzlich keine neue 10-jährige Garantiezeit.
Für reparierte oder ausgetauschte Produkte gilt die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich erworbenen Produkts, mindestens jedoch 90 Tage ab Rückgabe des reparierten oder ausgetauschten Produkts.
Längere zwingende gesetzliche Fristen bleiben vorbehalten.
12. Verhältnis zu Rückgabe und Rückerstattung
Diese Herstellergarantie gewährt einen Anspruch auf Reparatur oder Austausch nach Massgabe dieser Garantiebedingungen.
Sie begründet für sich allein keinen Anspruch auf Rückgabe des Produkts oder Erstattung des Kaufpreises.
Freiwillige oder gesetzliche Rückgabe-, Widerrufs-, Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben davon unberührt und richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der X-SOR AG.
13. Gesetzliche Rechte
Diese Garantie wird zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden gewährt.
Bei einem mangelhaften Produkt können Konsumenten gegenüber dem Verkäufer insbesondere gesetzliche Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung, Ersatz oder weitere gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfe haben.
Diese Rechte werden durch die freiwillige 10-jährige Herstellergarantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Für Konsumenten gelten zusätzlich die zwingenden Schutzbestimmungen und Gerichtsstände des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit diese anwendbar sind.
14. Haftung
Die Garantie betrifft ausschliesslich die in diesen Garantiebedingungen genannten Leistungen am CIGSOR-Produkt.
CIGSOR ist ein Hilfsmittel zur Überwachung von Luftfeuchtigkeit, Temperatur und weiteren Humidorwerten. Die Nutzung ersetzt nicht die regelmässige Kontrolle des Humidors und der gelagerten Zigarren.
Soweit gesetzlich zulässig, umfasst die Herstellergarantie keine Entschädigung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden an Zigarren, Humidoren oder anderen Gegenständen.
Diese Einschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Personenschäden, nach zwingendem Produkthaftungsrecht oder in anderen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden darf.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Garantie gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der X-SOR AG.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte und zwingende Gerichtsstände am Wohnsitz des Konsumenten bleiben vorbehalten.
16. Kontakt
X-SOR AG
CIGSOR Support
Müligässli 1
8598 BottighofenSchweiz
E-Mail: support@cigsor.com